Urteil zu Abbruch wg. Verletzung des Schiedsrichters

Urteil des Bezirkssportgericht Offenburg

Die Spruchkammer des Bezirkes II hat im schriftlichen Verfahren auf Grund der Verfahrensunterlagen wie folgt für Recht erkannt:

Das am 22.04.2012, vom amtlichen SR Uwe Großholz, in der 65. Spielminute abgebrochene Verbandsspiel, FV Lahr 2 – FC Kirnbach, ist erneut vom zuständigen Staffelleiter nach Lahr anzusetzen.

Der SR berichtet, dass er sich in der 65. Spielminute eine Muskelverletzung an der Wade zugezogen hat. Es war ihm, auch nach Behandlung durch Betreuer des FV Lahr, nicht mehr möglich das Spiel zu Ende zu leiten. Auch befand sich kein amtlicher SR auf dem Sportgelände, der das Spiel hätte übernehmen können. Somit mußte das Spiel abgebrochen und eine Neuansetzung verfügt werden.

                  ——————————————————

Den Termin für das Nachholspiel werden wir veröffentlichen, sobald er bekannt ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.