Spiel gegen SV Freistett muss wiederholt werden

Das Verbandsgericht des Südbadischen Fußballverbandes hat dem Einspruch des SV Freistett gegen das Urteil des Bezirksgerichts teilweise entsprochen und entschieden, dass das Spiel in Kirnbach wiederholt werden muss

Zwar erkennt das Gericht an, dass „der Nachweis, dass der FC Kirnbach den Spielabbruch verschuldet hat, nicht geführt werden kann“ und spricht „von einer voreiligen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter“ und geht “von einem Schiedsrichterfehler“ aus.

Weiter schreibt das Gericht:

Dieser Fehler kann, soweit er die Spielbewertung betrifft, weder dem einen noch dem anderen Verein zum Vorteil/Nachteil gereichen. In der verbleibenden Restspielzeit hätten jedenfalls beide Mannschaften die Möglichkeit, das Spielergebnis zu ihren Gunsten ändern zu können. Aus diesem Grund ist das Spiel neu anzusetzen.

Hier muss sich das Gericht jedoch fragen lassen, was dann ein Vorteil für den SV Freistett sein könnte wenn nicht die Tatsache, dass unsere 4:2 Führung nach 92 Spielminuten  einfach annulliert wird?

Da das Verbandssportgericht für uns das höchste Rechtsorgan ist, haben wir keine Möglichkeit nun unsererseits gegen dieses Urteil Einspruch einzulegen.

Somit bleibt uns nur eine Chance – den Sieg nochmals zu wiederholen.

Sobald der Spieltermin bekannt ist, werden wir darüber informieren.

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